„…Nach der neuen gemeinsamen Richtlinie für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterent- wicklung zu Kompetenzzentren vom 24.06.2009 ist gem. Teil B Ziff. 1.2.6 die bundesseitige Förderung für den Erwerb von „Kompetenzzentrumsprodukten“ für ÜBS möglich. Der Erlös wäre von Ihnen für Zwecke der beruflichen Bildung einzusetzen. Der Fördersatz für die beantragenden ÜBS würde bis zu 45% - in strukturschwachen Regionen bis zu 60% - betragen, die Landeskofinanzierung sollte soweit in den Landesprogrammen möglich, 25% bzw. 10% betragen…“ (Auszug aus dem Schreiben des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 17.09.2009)
Förderung von „Kompetenzzentrumsprodukten“
Zu Ihrer Information finden Sie nachfolgend den Ablauf zur Förderung
von Kompetenzzentrumsprodukten (hier „Bürokaufleute Online“):
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Sie stellen einen formlosen Antrag beim BIBB und legen das Angebot des Kompetenzzentrums bei, bevor Sie ein Produkt (hier „Bürokaufleute Online“) erwerben.
Anschrift:
Bundesinstitut für Berufsbildung
Arbeitsbereich 3.4
53142 Bonn
Betreff „Bundesseitige Förderung von „Kompetenzzentrumsprodukten“
- Zweck
- Anzahl der Lizenzen für welchen Zeitraum
- Preis
- Sie erhalten einen schriftlichen Zuwendungsbescheid über die Förderung durch das BIBB.
- Sie erwerben das entsprechende Produkt.
- Sie erhalten die Rechnung für das Produkt, die Sie nun beim BIBB einreichen.
- Auszahlung der bewilligten Mittel (45-60% je nach Region) mit Mittelanforderung auf der Grundlage der Vorlage der Rechnung / Gleichzeitig ist Rechnung als Verwendungsnachweis zu nutzen.
- Für ÜBS kann das KOMZET „nur“ die Herstellerkosten berechnen, eine mögliche Landeskofinanzierung ist anzugeben.